Wanderordnung

Eigenverantwortung der Wanderteilnehmer:

• Es obliegt den Wanderteilnehmern, ihre Wanderausrüstung der angesetzten Wanderung anzupassen.
• Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt für Mitglieder und Gäste auf eigene Gefahr und Risiko.
• Die Anmeldung zu einer Wanderung hat beim jeweiligen Wanderführer zu erfolgen und ist verbind-lich. Bei zu spät erfolgter Abmeldung, Rücktritt oder Zuspätkommen besteht die Verpflichtung zur Bezahlung der entstehenden Kosten (anteilige Fahrtkosten, ggf. Übernachtungskosten).
• Bei Fahrten mit Pkw wird pro Teilnehmer pro Fahrkilometer ein Beitrag von 0,08 € erhoben.
Kinder sind frei. Auf voll besetzte Pkw ist im Interesse der Umwelt zu achten.
• Die Ortsgruppen des Schwarzwaldvereins treten bei allen Wanderungen und Veranstaltungen nur als Vermittler der bei der Veranstaltung oder Wanderung in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen und Gaststätten auf. Der Schwarzwaldverein übernimmt daher keine Haftung bei Verlusten oder sonstigen, nicht auf sein Verschulden zurückzuführenden Ereignissen. Die Haftung der mit der Leistung beauftragten Unternehmen und Personen bleibt unberührt.

Verhalten der Wanderteilnehmer:
• Der Wanderführer ist mit der praktischen Durchführung (Wegweisung und Information)
der Wanderung beauftragt.
• Änderungen bei der Durchführung und dem Verlauf der Wanderungen bleiben vorbehalten.
• Jeder Wanderteilnehmer beteiligt sich an der Wanderung auf eigene Gefahr und ist für sein persönliches Tun und Lassen selbst verantwortlich.
• Die Wanderteilnehmer sind dazu verpflichtet, den Wanderführer zu informieren, wenn sie sich aus
der Wandergruppe entfernen, die Wanderung abkürzen, oder abbrechen wollen.